Ich habe einen Missstand beobachtet

Tierhilfe Steiermark

Tierhilfe Steiermark

1. Dezember 2023
Ich habe einen Missstand beobachtet

Wenn du eine akute Gefährdung eines Tieres beobachtest, zögere nicht die Polizei zu rufen! Tiere zu quälen (schlagen, einschüchtern usw.) ist verboten! Ebenso zB. der "Parkplatzverkauf" von Welpen sollte sofort bei der Polizei gemeldet werden.

Beweise sind wichtig, Fotos oder Videos helfen den Beamten und Behörden. Scheue dich nicht, Tierquälerei zu dokumentieren! Mach dir Aufzeichnungen über Personen, Örtlichkeit, Häufigkeit usw.

Oft hilft auch ein klärendes Gespräch, viele Tierhalter sind sich leider oft ihrer Fehler nicht bewusst oder glauben noch an veraltete Thesen zum Thema Haltung und Erziehung. Wenn ein Gespräch nicht möglich ist, wende dich an die Tierschutzombudsstelle des Landes Steiermark (Website öffnen) und schildere die Lage sachlich und fundiert.

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